Antidumping – Rohre und Hohlprofile mit Ursprung in Nordmazedonien, Russland und der Türkei

Einstellung des Antidumpingverfahrens

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1109 der Kommission vom 27. Juni 2019 zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen nicht rostender Stahl) mit Ursprung in der Republik Nordmazedonien, Russland und der Türkei; ABl. L 175 vom 28. Juni 2019, S. 39.

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