Antidumping – Manuelle Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon mit Ursprung in der VR China

Ausweitung der Maßnahme

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1346 der Kommission vom 8. August 2016 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1008/2011 des Rates, geändert mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 372/2013 des Rates, eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die Einfuhren geringfügig veränderter manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 214 vom 9.8.2016, S. 1.

Die EU-Kommission hat mit Wirkung vom 10.8.2016 den mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 372/2013 (ABl. L 112 vom 24.4.2013, S. 1) eingeführten endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon, d. h. Chassis und Hydraulik, mit Ursprung in der Volksrepublik China, auf dieselbe Ware ausgeweitet, die bei der Einfuhr mit einem sogenannten „Gewichtsanzeigesystem” ausgestattet ist, das aus einem nicht im Chassis integrierten Wiegemechanismus besteht.

Die von der seit April 2013 bestehenden Maßnahme umfassten Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 8427 90 00 (TARIC-Codes 8427 90 00 11 und 8427 90 00 19) und ex 8431 20 00 (TARIC-Codes 8431 20 00 11 und 8431 20 00 19) eingereiht; die „ausgeweiteten” Waren fallen unter die TARIC-Codes 8427 90 00 30 und 8431 20 00 50.

Der ausgeweitete Antidumpingzoll wird auch auf die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2346 der Kommission vom 15. Dezember 2015 (ABl. L 330 vom 16.12.2015, S. 43) zollamtlich erfassten Einfuhren von manuellen Palettenhubwagen und wesentlichen Teile davon, d. h. Chassis und Hydraulik erhoben. Mit der Einführung der ausgeweiteten Maßnahme wird die angeordnete zollamtliche Erfassung aufgehoben.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt