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Antidumping – Kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 389 vom 16. November 2020, S. 4
Auf Einfuhren von kaltgewalzten Flachstahlerzeugnissen mit Ursprung in China und Russland bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/1328 eingeführt wurden.
Diese Maßnahmen treten am 5. August 2021 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.