Antidumping – Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission weitet die Maßnahmen nach Abschluss einer Umgehungsüberprüfung aus

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1202 der Kommission vom 19. Juni 2025 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 eingeführten Antidumpingzolls gegenüber den Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China auf Einfuhren von künstlichem Grafit in Blöcken oder Zylindern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 20. Juni 2025.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um künstlichen Grafit in Blöcken oder Zylindern mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger mit einem Nenndurchmesser von mehr als 350 mm mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 3801 10 00 und ex 3801 90 00 (TARIC-Codes 3801 10 00 15 und 3801 90 00 80).

 

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