Antidumping: Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung China

Änderung der Einleitungsbekanntmachung

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 36 vom 2. Februar 2021, S. 18.

Der Gegenstand der Untersuchung wird wie folgt geändert:

„Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse, auch mit Legierung, auch weiter bearbeitet als flachgewalzt, ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material,

  • in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form, mit einer Dicke von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm;
  • in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm;
  • in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, mit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,2 mm;

Die folgenden Waren sind ausgenommen:

  • Bänder für Getränkedosenkörper, Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen aus Aluminium.
  • Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse, mit Legierung, auch weiter bearbeitet als flachgewalzt, mit einer Dicke von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm, zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie.
  • Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse, mit Legierung, auch weiter bearbeitet als flachgewalzt, mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen.“

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 7606 11 10, 7606 11 91, 7606 11 93, 7606 11 99, 7606 12 20, ex 7606 12 92, ex 7606 12 93, ex 7606 12 99, 7606 91 00, ex 7606 92 00 und ex 7607 11 90, ex. 7607 190 90.

 

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