Antidumping – Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.

Durchführungsverordnung (EU) 2017/109 der Kommission vom 23. Januar 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China infolge einer Auslaufüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 18 vom 24. Januar 2017, S. 1.

Die Europäische Kommission hatte im Mai 2021 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 25. Januar 2022 bekannt gegeben.

Daraufhin erhielt die Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung. Der Antrag wurde vom Verband europäischer Hersteller von Fahrzeugrädern eingereicht.

Die Überprüfung betrifft Räder aus Aluminium für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, auch mit Zubehör, auch mit Reifen. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8708 70 10 und ex 8708 70 50 (TARIC-Codes 8708701015, 8708701050, 8708705015 und 8708705050).

 

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