Antidumping – Fahrräder mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission stellt die Neuausführerüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen wurden 2019 verlängert.

Einstellung: Durchführungsverordnung (EU) 2022/2268; ABl. L 300 vom 21. November 2022, S. 6;

Die Europäische Kommission stellt die Neuausführerüberprüfung bezüglich des chinesischen Herstellers Zhejiang Feishen Vehicle Industry Co., Ltd. ein. Für Einfuhren dieses Herstellers gilt weiterhin der allgemeine Antidumpingzollsatz in Höhe von 48,5 Prozent.

 

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