Antidumping – Bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2018.

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmten Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 30 vom 27. Januar 2023, S. 11;

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte Waren aus Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) oder Gusseisen mit Kugelgrafit (auch bekannt als duktiles Gusseisen) und Teile davon. Es handelt sich um:

  • Waren der zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme verwendeten Art sowie
  • Waren der zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder der zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen verwendeten Art.

Diese Waren können maschinell bearbeitet, beschichtet, überzogen und/oder mit anderen Werkstoffen gefüllt werden, beispielsweise mit Beton, Pflastersteinen oder Platten.

Von der Definition der überprüften Ware ausgenommen sind:

  • Rinnenroste und Gussaufsätze nach EN 1433 als Bestandteil für Rinnen aus Polymer, Kunststoff, verzinktem Stahl oder Beton, durch die Oberflächenwasser in die Rinne fließen kann;
  • Bodenabläufe, Dachabläufe, Reinigungsöffnungen und Abdeckungen für Reinigungsöffnungen nach EN 1253;
  • Steigeisen, Hebeschlüssel und Hydranten.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 7325 10 00 und ex 7325 99 10 (TARIC-Codes 7325 10 00 31 und 7325 99 10 60).

 

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