Antidumping – Bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der VR China

Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung

Die Kommission hat beschlossen, die Antidumpinguntersuchung betreffend Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, die zum Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 (ABl. L 322 vom 8.12.2015, S. 21 – Endgültiger Antidumpingzoll seit 9.12.2015 nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung) führte, wiederaufzunehmen.

Die Wiederaufnahme beschränkt sich auf die Frage der Aufhebung der nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 verlängerten Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, was die betreffenden Zölle für die in dieser Verordnung aufgeführten anderen chinesischen ausführenden Hersteller als Hubei Xinyegang Steel Co. Ltd. anbelangt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt