Antidumping – Bestimmte Grobbleche aus nicht legiertem oder anderem legierten Stahl mit Ursprung in der VR China

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2017/336 der Kommission vom 27. Februar 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Grobbleche aus nicht legiertem oder anderem legierten Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 50 vom 28.2.2017, S. 18.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung vom 1.3.2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Flacherzeugnissen aus nicht legiertem oder legiertem Stahl (ausgenommen nicht rostender Stahl, Silicium-Elektrostahl, Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl), warmgewalzt, nicht plattiert oder überzogen, nicht in Rollen, entweder mehr als 10 mm dick und mindestens 600 mm breit oder mindestens 4,75 mm, aber höchstens 10 mm dick und mindestens 2 050 mm breit, mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.

 

Die von dieser Maßnahme betroffenen Waren werden derzeit KN-Codes ex 7208 51 20, ex 7208 51 91, ex 7208 51 98, ex 7208 52 91, ex 7208 90 20, ex 7208 90 80, 7225 40 40, ex 7225 40 60 und ex 7225 99 00 (TARIC-Codes: 7208 51 20 10, 7208 51 91 10, 7208 51 98 10, 7208 52 91 10, 7208 90 20 10, 7208 90 80 20, 7225 40 60 10, 7225 99 00 35, 7225 99 00 40) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt