Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Aktualisierung der Zollaussetzungen – Autonome Zollsätze für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren
Verordnung (EU) 2018/914 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren; ABl. L 162 vom 27. Juni 2018, S. 8.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 wurden autonome Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren ausgesetzt, sofern deren Herstellung in der Europäischen Union den Bedarf der Verarbeitungsindustrie nicht oder nur in unzureichender Menge decken werden kann. Die Zollaussetzungen werden regelmäßig überprüft und angepasst.
Folgende Änderungen gelten ab 1. Juli 2018:
für weitere 85 Waren werden die Zollsätze vollständig ausgesetzt
bei einer Aussetzung werden die Anforderungen in Bezug auf die Endverwendung angepasst
bei einer Aussetzung wird der anzuwendende Zollsatz geändert
bei 19 Aussetzungen wird die Beschreibung präzisiert
bei 14 Aussetzungen wird die Einreihung geändert
bei 18 Aussetzungen wird die besondere Maßeinheit angepasst
für fünf Waren wird die Aussetzung gestrichen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018