Aktualisierung der Zollaussetzungen – Autonome Zollsätze für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Verordnung (EU) 2018/914 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren; ABl. L 162 vom 27. Juni 2018, S. 8.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 wurden autonome Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren ausgesetzt, sofern deren Herstellung in der Europäischen Union den Bedarf der Verarbeitungsindustrie nicht oder nur in unzureichender Menge decken werden kann. Die Zollaussetzungen werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Folgende Änderungen gelten ab 1. Juli 2018:

für weitere 85 Waren werden die Zollsätze vollständig ausgesetzt

bei einer Aussetzung werden die Anforderungen in Bezug auf die Endverwendung angepasst

bei einer Aussetzung wird der anzuwendende Zollsatz geändert

bei 19 Aussetzungen wird die Beschreibung präzisiert

bei 14 Aussetzungen wird die Einreihung geändert

bei 18 Aussetzungen wird die besondere Maßeinheit angepasst

für fünf Waren wird die Aussetzung gestrichen.

thumbnail of Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarif L 162 27.06.2018

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018