Änderung der autonomen Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Verordnung (EU) 2018/913 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren; ABl. L 162 vom 27. Juni 2018, S. 3.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 wurden autonome Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren eröffnet. Damit soll die ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten Waren, die in der Europäischen Union nur in unzureichendem Maße hergestellt werden, sichergestellt werden. Die Zollkontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Folgende Änderungen gelten ab 1. Juli 2018:

für sieben neue Waren werden Zollkontingente zum Nullsatz eröffnet (Anhang I)

bei acht weiteren Waren werden die Kontingentsmengen erhöht (Anhang II)

bei drei Waren wird die Warenbezeichnung geändert (Anhang II).

thumbnail of Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente L 162 27.06.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018