Aktualisierte Fachmeldung zu Formularen für Genussmittelsteuern

Am Ende der Fachmeldung finden Sie klarstellende Hinweise zu den nicht mehr vorhandenen Formularen 2402, 2403 und 2425 sowie zu den Blankoformularen 2075, 2076, 2077, 2404 und 2453.

Neu gestaltete Formulare im Bereich der Genussmittelsteuern

Datum: 10.03.2022Thema: Steuern, Alkoholsteuer, Biersteuer

Derzeit werden alle Formulare für Wirtschaftsbeteiligte und Bürgerinnen und Bürger, die auf unserer Website bzw. beim Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden, grundlegend überarbeitet. Ziel der Umstellung ist eine verstärkte Nutzerführung, die es Ihnen ermöglicht, die Formulare intuitiver und einfacher auszufüllen. Diese Formulare entsprechen in Logik und Aufbau den ab Mitte des Jahres 2022 im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) veröffentlichten Formularen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Bürger- und Geschäftskundenportal.

Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

Wesentliche Änderungen in den Formularen

Sie werden durch Ja/Nein-Fragen und verschiedene Auswahlmöglichkeiten in Dropdown-Listen durch das Formular geführt. Wir haben verstärkt Pflichtfelder definiert und umfangreiche Plausibilitäten hinterlegt. Sie erhalten bei unvollständigen oder fehlerhaften Eingaben Fehlermeldungen, mit deren Hilfe Sie die Eingaben ergänzen und korrigieren können.

Wie gewohnt, können Sie bei immer wiederkehrenden Anträgen Ihre Datensätze als XML-Dateien auf Ihren Rechner laden und den Datensatz bei erneutem Ausfüllen des Formulars wieder einfügen.

Folgende Formulare wurden überarbeitet:

  • monatliche Steueranmeldungen/Steuererklärungen (Formulare 2076, 2401, 2451)
  • Steueranmeldungen/Steuererklärungen im Einzelfall (Formulare 1276, 2075, 2077 [neu!], 2404, 2453).

Das neue Formular 2077 (Biersteuererklärung im Einzelfall) ist zu verwenden, soweit die Steuer aus einem der folgenden Gründe entstanden ist:

  • durch die Aufnahme in den Betrieb des registrierten Empfängers (im Einzelfall) nach § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 Biersteuergesetz (BierStG)
  • durch die Einfuhr aus einem Drittland nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BierStG
  • durch das Erlöschen der Steuerlagererlaubnis nach § 14 Abs. 1 BierStG i.V.m. § 8 Abs. 5 Satz 1 Biersteuerverordnung.

Das Formular 2076 ist nach wie vor in folgenden Fällen zu verwenden:

  • bei Entnahme aus dem Steuerlager
  • bei Verbrauch im Steuerlager
  • bei Aufnahme in das Steuerlager oder Bezug durch den registrierten Empfänger (nicht nur gelegentlich)

Die Formulare 2402, 2403 und 2452 stehen auf Grund der geänderten Systematik nicht mehr als eigenständige Formulare zur Verfügung. Sie können nur noch in Verbindung mit dem Formular 2401 bzw. 2453 aufgerufen werden.

Hinweis für die Steueranmeldung im Einzelfall (Formular 2075):

Wird das Formular 2075 über das Formular-Management System (FMS) aufgerufen, kann es bei der automatischen Berechnung durch einen systemseitigen Rundungsfehler zu einem fehlerhaften Steuerbetrag kommen. Statt wie vorgegeben den Steuerbetrag je Hektoliter in Spalte 3 nach zwei Nachkommastellen abzuschneiden, rechnet das System mit bis zu vier Nachkommastellen weiter. Die Abweichungen bewegen sich dabei in der Regel im Centbereich. Dieser Fehler wird zum 1. April 2022 behoben.

Bis dahin bestehen folgende Möglichkeiten:

Das Formular kann nach dem Ausdrucken manuell korrigiert werden. Dazu bitte den fehlerhaften Steuerbetrag durchstreichen und den korrekten Betrag danebenschreiben.

Die Steueranmeldung kann alternativ mit Hilfe eines Blanko-PDFs abgegeben werden. Dieses ist über einen zusätzlichen Link abrufbar und ist händisch auszufüllen.

Weitere Formulare werden zu Beginn jeden Monats bis Ende des Jahres 2022 folgen.

Für eine Übergangszeit stellen wir Ihnen auch Blanko-PDFs der Formulare zur Verfügung. Diese können Sie mit einer Schaltfläche, die sich oberhalb des Formulars befindet, aufrufen. Somit haben Sie die Möglichkeit, diese bei Bedarf auszudrucken und manuell auszufüllen. Eine Vorhaltung dieser Formulare als Papier-Vordrucke ist nicht mehr vorgesehen.

Bis zum 31. März 2022 sind die Blanko-PDF der Formulare 2075, 2076, 2077, 2404 und 2453 nur über einen separaten Link auf www.zoll.de abrufbar. Ab dem 1. April 2022 können diese Blanko-PDF wie gewohnt über das FMS direkt abgerufen werden.