Antidumping – Nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer Untersuchung hinsichtlich der mutmaßlichen Umgehung der bestehenden Maßnahme

Durchführungsverordnung (EU) 2017/272 der Kommission vom 16. Februar 2017 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1331/2011 des Rates eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Indien versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Indiens angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 40 vom 17.2.2017, S. 64.

Die EU-Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob durch aus Indien in die Union versandte Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Indiens angemeldet oder nicht, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1331/2011 (ABl. L 336 vom 20.12.2011, S. 6) in Bezug auf die VR China eingeführten Maßnahmen umgangen werden.

 

Die von der Untersuchung betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 7304 11 00, ex 7304 22 00, ex 7304 24 00, ex 7304 41 00, ex 7304 49 10, ex 7304 49 93, ex 7304 49 95, ex 7304 49 99 und ex 7304 90 00 (TARIC-Codes: 7304 11 00 11, 7304 11 00 19, 7304 22 00 21, 7304 22 00 29, 7304 24 00 21, 7304 24 00 29, 7304 41 00 91, 7304 49 10 91, 7304 49 93 91, 7304 49 95 91, 7304 49 99 91 und 7304 90 00 91) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt