Update: Ausfuhrbeschränkungen für medizinische Schutzausrüstung

Die Europäische Komission plant, die Maßnahmen anzupassen und Ausfuhrgenehmigungen nur noch für Schutzmasken vorzuschreiben.

eit dem 15. März 2020 gilt eine Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung aus der Europäischen Union (EU). Diese Maßnahme gilt bis zum 25. April 2020.

Die Europäische Kommission schlägt vor, die Genehmigungspflicht auf die Ausfuhr von Schutzmasken zu beschränken. Die Kommission ist der Ansicht, dass dies die einzige Produktkategorie ist, für die eine Ausfuhrgenehmigung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in der EU weiterhin notwendig ist.

Die neue Regelung wird zurzeit mit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Sie soll ab 26. April 2020 in Kraft treten und für einen Zeitraum von 30 Tagen gelten.

Ausnahmen für Länder des Westbalkans

Die Kommission schlägt außerdem vor, weitere Länder vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Ausfuhren in den Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien, Kosovo) sollen ohne Genehmigung möglich sein. Zurzeit gelten bereits Ausnahmen für die EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.

Pressemitteilung

Quelle: Europäischen Kommission.