Antidumping – warmgewalzte Flacherzeugnisse

Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls für Waren mit Ursprung in Indonesien, China und Taiwan

Durchführungsverordnung (EU) 2020/508 der Kommission vom 7. April 2020 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils) mit Ursprung in Indonesien, der Volksrepublik China und Taiwan; ABl. L 110 vom 8. April 2020, S. 3.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 9. April 2020 einen vorläufigen Antidumpingzoll ein. Die Maßnahme gilt zunächst sechs Monate. Während dieser Zeit ist für die Einfuhr zum freien Verkehr eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls zu leisten.

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch nach Länge zugeschnittene Waren und Schmalband („narrow strip“)), nur warmgewalzt, ausgenommen Erzeugnisse nicht in Rollen (Coils) mit einer Breite von 600 mm oder mehr und einer Dicke von mehr als 10 mm mit Ursprung in der VR China, Taiwan und Indonesien.

Die Ware wird derzeit unter folgende HS-Codes eingereiht: 7219 11, 7219 12, 7219 13, 7219 14, 7219 22, 7219 23, 7219 24, 7220 11 und 7220 12.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.