EU/Russische Föderation – Restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine Verlängerung der Geltungsdauer

Beschluss (GASP) 2017/1148 des Rates vom 28. Juni 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 166 vom 29.6.2017, S. 35.

Der Rat der Europäischen Union hat mit Wirkung zum 30. Juni 2017 beschlossen, die bestehenden Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation, die aufgrund der Lage in der Ukraine beschlossen worden waren, um ein weiteres halbes Jahr bis zum 31. Januar 2018 zu verlängern.

 

Voraussetzung für die Aufhebung der Sanktionen ist die vollständige Umsetzung der Vereinbarung von Minsk. Bisher konnten hier keine Erfolge erzielt werden, sodass der Rat die Verlängerung der Sanktionen beschloss.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt