Kombinierte Nomenklatur – Änderungen in den Erläuterungen

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, ABl. C 205 vom 29.6.2017, S. 54-56.

 

Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der EU wurden in drei Positionen geändert.

Betroffen sind die KN-Unterpositionen „9403 Andere Möbel und Teile davon“, (Seite 379), „9503 00 10 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen“ (Seite 381) sowie „4418 90 10 Lamellenholz” und “4418 90 80 andere“ (S. 208).

 

Zudem werden die Wortlaute zu folgenden KN-Unterpositionen gestrichen:

 

  • “4805 91 00 mit einem Quadratmetergewicht von 150g oder weniger”,

 

  • “4805 92 00 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150g, jedoch weniger als 225g”,

 

  • “4805 9320 aus wiederaufbereitetem Papier“ (S. 215) sowie

 

  • “8529 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt” (S. 342).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt