Schweiz – Neue Regelungen für den ausländischen Versandhandel

Eidgenössische Steuerverwaltung gibt umfangreiche Informationen heraus

Ab 1. Januar 2019 gilt eine Umsatzgrenze für den Versandhandel mit Kleinsendungen.

Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes sollen die im Versandhandel tätigen aus­ländischen Unternehmen den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt werden. Die bisherige Ungleichbehandlung ergibt sich daraus, dass auf Wareneinfuhren aus erhebungswirtschaftlichen Gründen keine Mehrwertsteuer auf der Einfuhr (Einfuhrsteuer) erhoben wird, wenn der Steuerbetrag fünf Franken oder weniger beträgt (sogenannte Kleinsendungen). Zudem unterliegt die Warenlieferung auch nicht der Mehrwertsteuer im Inland (Inlandsteuer)2. Der Käufer der Ware kann somit Kleinsendungen aus dem Aus­land ohne Mehrwertsteuerbelastung beziehen, wogegen die gleiche Sendung beim Bezug bei einem inländischen, im MWST-Register eingetragenen Versand- oder Detailhändler der Inlandsteuer unterliegt.

Die Fachinformation finden Sie auf der Internetseite der eidgenössischen Zollverwaltung unter folgendem Link:https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachinformationen/revmwstg/regelung-fuer-den-versandhandel.html

 

Quelle: