Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Die Pan-Euro-Med-Freihandelszone
Eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung der Präferenzzone ist, dass zwischen den beteiligten Staaten bereits Abkommen bestehen. Die Europäische Kommission gibt regelmäßig eine Matrix heraus, aus der sich der aktuelle Stand der Umsetzung ergibt. Die letzte Aktualisierung ist von März 2017.
- zwischen den am Erwerb der Ursprungseigenschaft beteiligten Ländern und dem jeweiligen Bestimmungsland die für die Anwendung der diagonalen Kumulierung erforderlichen Abkommen abgeschlossen wurden und
- ab welchem Datum im Rahmen der einzelnen Abkommen Regeln zur Bestimmung der Ursprungseigenschaft Anwendung finden, die denen des Europa-Mittelmeer-Ursprungsprotokolls entsprechen.