PoUS: Neuer technischer Leitfaden für den XML-Upload von T2L und T2LF

Mit der ATLAS-Info 0974/2026 vom 6. Juli 2026 informiert die Zollverwaltung über einen neuen technischen Leitfaden der EU-Kommission für das Proof of Union Status System (PoUS).

Der Leitfaden betrifft den XML-Upload von Anträgen auf die Statusnachweise T2L und T2LF und enthält insbesondere die technischen Spezifikationen zur Erstellung valider und uploadfähiger XML-Dateien.

Für wen ist der Leitfaden relevant?

Die Zollverwaltung stellt ausdrücklich klar, dass sich der Leitfaden nicht an Endanwender, sondern an Entwicklungsteams und IT-Bereiche richtet. Relevant ist er daher insbesondere für Unternehmen und Softwareanbieter, die eine technische Anbindung an PoUS bzw. einen XML-basierten Datenaustausch umsetzen.

Der Leitfaden trägt die Bezeichnung „PoUS-STP-S2S for Traders Business User Guide“.

Testumgebung für den XML-Upload

Für technische Tests steht im Zoll-Portal unter „Übergreifende Leistungen“ → „EU-Trader-Portal – Conformance“ → „Generic Trader Portal (GTP)“ eine Testumgebung zur Verfügung.

Dabei weist die Zollverwaltung auf wichtige Besonderheiten hin:

  • Echt- und Testbetrieb unterscheiden sich optisch nicht.
  • Im Testbetrieb muss die URL mit „conformance.customs.ec.europa.eu“ beginnen.
  • Als Zollstelle ist ausschließlich DE008380 anzumelden.
  • LRN sollten möglichst mit dem Präfix „test“ versehen werden.
  • In der Testumgebung wird keine MRN erteilt.

Damit kann die Übermittlung von Anträgen auf T2L/T2LF an eine Zollstelle getestet werden. Die Verwendung oder der Ausdruck des Status Registration Document (SRD) kann dort dagegen nicht getestet werden.

Planen Sie eine technische PoUS-Anbindung?

Wouros & Partner unterstützt Sie bei der fachlichen Einordnung der Anforderungen an T2L/T2LF und bei der Abstimmung der zollfachlichen Anforderungen mit Ihrer IT bzw. Ihrem Zollsoftwareanbieter. Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle

ITZBund, ATLAS-Info 0974/2026 vom 06.07.2026 – „EU-System PoUS – Leitfaden für einen XML-Upload“.