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Antidumpingverfahren gegen Rasenmähroboter aus China
Die Europäische Kommission hat ein offizielles Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Rasenmährobotern aus der Volksrepublik China eingeleitet. ABl. C 2025/6235 vom 19.11.2025
Gegenstand der Untersuchung
Die Untersuchung bezieht sich auf Rasenmähroboter mit Elektromotor, einschließlich zentraler Betriebsausrüstung wie:
Ladestationen
Begrenzungskabel oder kabellose Navigationsalternativen
Zubehör zur Steuerung und Navigation
Aktuelle zolltarifliche Einreihung: KN-Code (ex) 8433 11 10 / TARIC 8433 11 10 10
️ Ablauf des EU-Verfahrens
Die Europäische Kommission untersucht nun:
Liegt Dumping vor?
Wird die EU-Industrie geschädigt?
Liegt ein Unionsinteresse an Antidumpingmaßnahmen vor?
Zeitplan und Auswirkungen
Untersuchungszeitraum Dumping: 01.10.2024 – 30.09.2025
Maximale Verfahrensdauer: bis zu 14 Monate
Vorläufige Zölle möglich ab: 7–8 Monate nach Veröffentlichung
Weiterhin plant die EU eine zollamtliche Erfassung der Einfuhren, was rückwirkende Antidumpingzölle ermöglicht.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






