Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Kraftfahrzeug, das eine Kombination von einem Pferdetransporter und einem Wohnmobil darstellt – Position 8704 als Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 245. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 12.06. bis 14.06.2023:

Warenbeschreibung:

Kraftfahrzeug, das eine Kombination von einem Pferdetransporter und einem Wohnmobil darstellt. Das neue 8-rädrige Kraftfahrzeug ist mit 3 Achsen und einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung mit einem Hubraum von 12.742 cm³ und 368 kW ausgestattet und weist folgende Merkmale auf:

¾      Leergewicht von 20.460 kg, zulässiges Gesamtgewicht von 26.000 kg,

¾      Länge 11,90 m, Breite  2,55 m, Höhe 3,99 m,

Das Fahrzeug besteht aus folgenden drei Hauptbereichen:

a)     Fahrer- und Beifahrerkabine, die mit 4 Sitzplätzen für den Fahrer und 3 Passagiere ausgestattet ist, die alle mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind,

b)     Wohnraum, der über besondere Ausstattungsmerkmale von Wohnmobilen verfügt (mit einem sogenannten „Slide-Out-System“, das während der Standzeiten eine Erweiterung des Wohnraums durch das Verschieben der Außenwände der Karosserie ermöglicht), der einen komfortablen auch länger währenden Aufenthalt ermöglicht,

c)     Laderaum für den Transport von Pferden mit beweglichen Trennwänden für den Transport von bis zu 6 Pferden (entsprechend den Anforderungen der Tierschutzverordnung) und die Lagerung von Ausrüstung.

Das Fahrzeug verfügt im Fahrer- und Fahrgastraum auf der linken und rechten Seite jeweils über eine Einstiegstür mit Fenster. Darüber hinaus verfügt es über eine weitere Standardtür mit Fenster im Bereich des Wohnraumes auf der rechten Fahrzeugseite  mit ausziehbaren Einstiegsstufen und zwei klappbaren Rampen zum Verladen von Pferden im Laderaum (eine kleinere auf der rechten Seite des Fahrzeugs und eine größere am Heck des Fahrzeugs). Beide Seiten des Fahrzeugs sind über die gesamte Länge mit Fenstern ausgestattet, sowohl im Passagier- als auch im Laderaum. Das Fahrzeug verfügt außerdem über Staufächer für den Transport verschiedener Ausrüstungsgegenstände, die von außerhalb des Fahrzeugs zugänglich sind. Darüber hinaus verfügt es über eine Klimaanlage und eine Standheizung, zwei Brauchwasserspeicher (davon ist einer beheizt) und einen Tank für Abwasser, einen Toilettentank, einen Dieselgenerator, vier Gel-Batterien und einem Audio-Video-System.

Einreihung:

Das Fahrzeug wird gemäß Allgemeiner Vorschrift 1 in die Position 8704 als Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren eingereiht.

Eine Einreihung derartiger Fahrzeuge in die Position 8703 als „Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt“, ist ausgeschlossen, da sie nicht hauptsächlich für die Personenbeförderung bestimmt sind. Das Fahrzeug ist kein gewöhnliches Wohnmobil der Position 8703, wie in den HS-Erläuterungen zu Position 8703, Ziffer 2, Buchstabe c) angeführt. Es ist auch nicht mit dem Fahrzeug aus dem Avis zum Harmonisierten System 8703.33/2 (Fahrzeug für den Transport von Waren, dauerhaft umgebaut zu einem Wohnmobil) vergleichbar, da es im Vergleich zu diesem Fahrzeug einen zusätzlichen Laderaum für den Transport von Pferden bietet.

Das in Rede stehende Fahrzeug dient sowohl dem Transport von Waren/Pferden als auch der Personenbeförderung. Für die Einreihung in die Position 8704 spricht entweder der Umstand, dass der Transport von Waren/Pferden von größerer Bedeutung ist (da das Fahrzeug für eine sichere Beförderung von Pferden ausgelegt ist, was die Anwesenheit von Personen bedingt), oder dass der Transport von Gütern/Pferden mindestens die gleiche Bedeutung wie der Transport von Personen hat. Andererseits kann nicht angenommen werden, dass das Fahrzeug hauptsächlich für den Transport von Personen bestimmt ist, da es über eine sehr große Ladefläche mit beweglichen Trennwänden für den Transport von bis zu 6 Pferden und die Lagerung von Ausrüstung verfügt. Das Fahrzeug ist für den Transport der Pferde konzipiert und die Mitnahme von Passagieren steht im Zusammenhang mit der Versorgung der Tiere.

(Stand: 20.07.2023)

Quelle: Zoll.de