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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: UV-Desinfektionslampen – Unterposition 8421 39 25
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 245. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 12. bis 14. Juni 2023:
Warenbeschreibung:
UV-Desinfektionslampen
Bei diesen Waren handelt es sich um Luftstromreiniger, die über kompakte Luftstromaustauschkammern mit eingebauter UV-C-Lampe und einer Ventilatoreinheit mit Staubfiltern und einer Steuereinheit verfügen. Das Prinzip der Waren beruht auf einer konstanten Luftumwälzung durch Umwälzkammern in unmittelbarer Nähe von UV-Lampen, wodurch eine maximale Desinfektionswirkung gewährleistet wird. Durch die verspiegelte Innenfläche der Umwälzkammer werden die UV-Strahlen reflektiert, wodurch die UV-Strahlungsdichte erhöht und die Desinfektionswirkung verstärkt wird.
Diese Waren werden als wirksame Geräte zur Bekämpfung von durch die Luft übertragbaren Krankheiten beworben, da sie die Luft desinfizieren und Krankheitserreger (Viren, Mikroorganismen) durch UV-Strahlung wirksam abtöten. UV-Strahlung beeinträchtigt die Lebensfähigkeit von Mikroorganismen, indem sie einen photochemischen Effekt in deren DNS- und RNS-Struktur hervorruft. Sie sind für die Luftdesinfektion in Krankenhäusern (insbesondere Ambulanzen, Operationssäle, Notaufnahmen, Kreißsäle usw.), Kindergärten, Forschungslabors oder Tierarztpraxen bestimmt.
Einreihung:
Die Waren sind in Anwendung der AV 1 und 6 als „Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen“ in die Unterposition 8421 39 25 einzureihen.
Begründung:
Die Funktion der Geräte besteht darin Luft zu reinigen, eine Funktion, die dem Wortlaut der Position 8421 entspricht und aufgrund der Tatsache, dass die Geräte „kompakte Luftstromaustauschkammern mit eingebauter UV-C-Lampe (UV-C) und eine mit Staubfiltern ausgestattete Ventilatoreinheit“ enthalten, werden sie als Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen entsprechend dem Wortlaut der Position 8421 betrachtet.
(Stand: 20.07.2023)
Quelle: Zoll.de






