Warenverkehr mit Singapur

Änderung des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs “Erzeugnisse mit Ursprung in” oder “Ursprungserzeugnisse” und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen sowie seiner Anhänge

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe L 27 vom 31. Januar 2023 den Beschluss Nr. 1/2022 des Zollausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur vom 20. Dezember 2022 zur Änderung bestimmter Elemente des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs “Erzeugnisse mit Ursprung in” oder “Ursprungserzeugnisse” und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen sowie seiner Anhänge.

Die Änderungen beinhalten unter anderem:

  • Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren
  • für EU-Ausführer wird das System “ermächtigter Ausführer” durch das System “registrierter Ausführer” ersetzt

thumbnail of Änderung bestimmter Elemente des Protokolls 1

Der Beschluss ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Quelle: Zoll.de