RCEP tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft

Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (RCEP)

Australien und Neuseeland haben das Freihandelsabkommen Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (RCEP) am 2. November 2021 ratifiziert. Damit sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens gemäß Art. 20.6 erfüllt, weil nun sechs der zehn ASEAN-Staaten und drei der übrigen Vertragspartner ratifiziert haben. RCEP kann zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Das Abkommen gilt zunächst nur für die Staaten, die es bereits ratifiziert haben. Das sind die ASEAN-Staaten Brunei-Darussalam, Kambodscha, Laos, Singapur, Thailand und Vietnam sowie Australien, China, Japan und Neuseeland. Für die restlichen Vertragsstaaten Indonesien, Malaysia, Myanmar und die Philippinen sowie für Korea tritt es 60 Tage nach deren Ratifizierung in Kraft.

 

Quelle: Minister for Trade, Tourism and Investment of Australien

USB-Controllern/-Mischpulte

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021:

Warenbeschreibung:

Es handelt sich um zwei Kategorien von USB-Controllern/-Mischpulten:

Geräte der Kategorie 1 sind Controller, die nur als Eingangsgeräte für ein über USB angeschlossenes Gerät (Computer, Laptop, Smartphone) verwendet werden können, um die auf diesem Gerät installierte Software zu bedienen. Diese Art von Controller kann nur Audiodateien oder Musik von dem angeschlossenen Gerät wiedergeben. Es ist nicht möglich, Musik von einer externen Audioquelle zu laden. Weiterlesen

Motorbetriebenes, überwiegend aus Kunststoff besehendes Spielzeug – Unterposition 9503 00 75

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021:

Warenbeschreibung:

Motorbetriebenes, überwiegend aus Kunststoff besehendes Spielzeug, das eine Wasserpistole darstellt, mit einer Größe von ca. 70 cm. Mit einer eingebauten Pumpe mit Elektromotor, die die Flüssigkeit in den Tank saugt und unter Druck setzt. Die einzelnen Wasserkugeln werden durch einen Lauf verschossen. Mit integriertem Akku und mit LED-Anzeige, die die verbleibenden Schüsse und den Ladezustand des Akkus anzeigt. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung.

Einreihung

Einreihung gemäß AV 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, als „Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff“ in die Unterposition 9503 00 75.

(Stand: 04.11.2021)

Quelle: Zoll.de