Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zollfreiheit für Getränke mit Ursprung in Norwegen
Die Zollbefreiung gilt für das gesamte Jahr 2023.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2515; ABl. L 326 vom 21. Dezember 2022, S. 10.
Folgende Waren können von der Zollfreiheit profitieren:
- Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen (KN-Code: 2202 10 00)
- Alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend (TARIC-Code: 2202 91 00 10)
- Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend (TARIC-Codes: 2202 99 11 11, 2202 99 11 19)
- Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT; Getränke aus Nüssen des Kapitels 8 des Zollkodex der Union, Getreide des Kapitels 10 des Zollkodex der Union und Samen des Kapitels 12 des Zollkodex der Union, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend (TARIC-Code: 2202 99 15 11, 2202 99 15 19)
- Andere nicht alkoholhaltige Getränke, keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend (TARIC-Code: 2202 99 19 11, 2202 99 19 119).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022