Warenverkehr mit Ghana

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 35 eine Bekanntmachung zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten.

Demnach kann die Kumulierung zwischen der Europäischen Union und anderen westafrikanischen Staaten, anderen AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union gemäß Art. 7 Abs. 1 und 2 des Protokolls 1 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Union ab dem 1. Februar 2022 angewendet werden.

 

Quelle: Zoll.de