Warenverkehr mit den SADC-Staaten oder mit Côte d‘ Ivoire

Bekanntmachung der Europäischen Kommission zur Kumulierung

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 23. März 2023 im Amtsblatt (EU) C 107 eine Bekanntmachung über eine Liste von Erzeugnissen, die unter Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden und im Rahmen bestimmter Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten kumuliert werden dürfen.

Die in der Liste aufgeführten Erzeugnisse dürfen nach Art. 5 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA und nach Art. 6 des Protokolls 1 zum Interims-WPA zwischen Côte d’Ivoire und der EU kumuliert werden und gelten als Vormaterialien mit Ursprung in dem betreffenden AKP-WPA-Partnerland, wenn sie dort bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet wurden, sofern die dort vorgenommene Be- oder Verarbeitung über die in den jeweiligen Protokollen aufgeführten nicht ausreichenden Behandlungen hinausgeht.

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Quelle: Zoll.de