Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Warenverkehr mit den Andenstaaten
Handelsabkommen mit Peru und Kolumbien in Kraft getreten; bisher vorläufig angewandt
Die Europäische Union veröffentlichte am 31. Oktober 2024 im Amtsblatt (EU) L 2024/2751 den Beschluss des Rates vom 14. Oktober 2024 über den Abschluss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits.
Das Übereinkommen wurde am 26. Juni 2012 vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet und wird vorläufig angewandt.
Das Handelsübereinkommen wurde am 14. Oktober 2024 im Namen der Union genehmigt und ist am 1. November 2024 in Kraft getreten.
Quelle: Zoll.de