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Warenverkehr mit Côte d‘ Ivoire und Madagaskar
Anwendung des Systems des registrierten Ausführers im Warenverkehr mit Côte d‘Ivoire und Madagaskar
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 23 vom 23. Januar 2023 eine Mitteilung über die Anwendung des Systems des registrierten Ausführers der Europäischen Union durch Côte d‘Ivoire und Madagaskar im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Côte d‘Ivoire bzw. des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika.
Diese Mitteilung informiert, ergänzend zur Veröffentlichung im Amtsblatt (EU) C 452/06 vom 29. November 2022, dass Côte d‘Ivoire die Europäische Kommission darüber unterrichtete, dass Ausführer aus Côte d‘Ivoire gemäß dem Rundschreiben Nr. 2226/MBPE/DGD vom 16. November 2022 im System der registrierten Ausführer der Europäischen Union registriert werden.
Zur Umstellung auf das System des registrierten Ausführers wurden bereits folgende Fachmeldungen veröffentlicht:
Warenverkehr mit Côte d’Ivoire
Warenverkehr mit Madagaskar
Quelle: Zoll.de