Neue Matrix zu den Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln und Bekanntmachung zu elektronisch ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 3. Mai 2024 im Amtsblatt (EU) C/2024/3107 die Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens.
Außer der aktualisierten Matrix enthält die Veröffentlichung den Anhang zur Bekanntmachung betreffend elektronische ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED gemäß Abs. 1 Buchstabe d der Empfehlung Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Übereinkommens.
Hier wird das Datum, ab dem eine Vertragspartei mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen beginnt, bekanntgegeben.
Aufgrund eines Fehlers in der Veröffentlichung im Amtsblatt (EU) ist der Link zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigung für Marokko nicht korrekt. Der korrekte Link ist im PDF unter Vorschriften zum Thema ersichtlich.
Quelle: Zoll.de