VR China – Weitere Erleichterungen bei der CCC-Zertifizierung

In der VR China wurden weitere Erleichterungen bei der CCC-Zertifizierung bekannt gegeben. In folgenden Fällen können Waren, die der Zertifizierungspflicht unterliegen, ausnahmsweise ohne Zertifizierung eingeführt werden:

– Waren, die zur wissenschaftlichen Forschung, zu Prüfungs- und Zertifizierungstests eingeführt werden. Die Prüfung muss sich auf die Ware selbst beziehen,

– Waren, die für Reparatur- oder Wartungszwecke von Endverbrauchern benötigt werden,

– Ausrüstungen und Teile, die für eine werkseigene Produktionslinie benötigt werden,

– Waren, die nur zur kommerziellen Präsentation, aber nicht zum Verkauf bestimmt sind,

– Komponenten, die für Waren benötigt werden, die anschließend aus der VR China exportiert werden.

Um diese Ausnahmeregelung nutzen zu können, ist ein Einzelantrag des Einführers bei der Zertifizierungsbehörde CNCA bzw. einer von dieser bestimmten anderen Stelle erforderlich. Details ergeben sich aus dem Anhang zur Mitteilung vom 7.5.2019. MO.

 

Quelle: Mitteilung der CNCA vom 7.5.2019