Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27 werden bis zum 31. März 2023 verlängert.

Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 28 und Nr. 32 war zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, da der Gültigkeitszeitraum dieser Allgemeinen Genehmigungen erst am 31. März 2023 bzw. am 31. Dezember 2022 endet.

Allgemeine Genehmigungen (AGG‘en) sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen. Sie haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Allgemeine Genehmigungen werden vielmehr von Amts wegen bekannt gegeben und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren genehmigt sind, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen. Allgemeine Genehmigungen bieten den Ausführern den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle