Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27

Das BAFA beabsichtigt die folgenden Verlängerungen und Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27. Diese Änderungen werden noch im März 2017 im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht und sollen am 1. April 2017 in Kraft treten:

Allgemeine Genehmigungen zur Ausfuhr von Dual-use Gütern des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EGNr. 428/2009)

 

Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14 und Nr. 17

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14 und Nr. 17 werden bis zum 31. März 2018 verlängert. Inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht. Lediglich die in den Nebenbestimmungen enthaltenen Verweise auf das ELAN-K2Ausfuhrsystem werden an die Formulierungen auf der gegen Ende des Vorjahrs neu gestalteten BAFA-Homepage angepasst.

 

Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 16

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 16 wird zunächst nur bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Eine weitere Verlängerung dieser Allgemeinen Genehmigung bis zum 31. März 2018 ist beabsichtigt und wird zeitnah erfolgen, sobald fortbestehende Überlegungen bezüglich etwaiger inhaltlicher Änderungen abgeschlossen sind. Daneben werden die in den Nebenbestimmungen enthaltenen Verweise auf das ELAN-K2 Ausfuhrsystem an die Formulierungen auf der gegen Ende des Vorjahrs neu gestalteten BAFA-Homepage angepasst. Inhaltliche Änderungen ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

 

Allgemeine Genehmigungen zur Ausfuhr und Verbringung bzw. Handels- und Vermittlungsgeschäfte von Rüstungsgütern des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste

Die Allgemeine Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27 werden alle zunächst nur bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Eine weitere Verlängerung dieser Allgemeinen Genehmigungen bis zum 31. März 2018 ist beabsichtigt und wird zeitnah erfolgen, sobald fortbestehende Überlegungen bezüglich etwaiger inhaltlicher Änderungen abgeschlossen sind. Inhaltliche Änderungen ergeben sich daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

 

Quelle: BAFA