Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30 werden, mit Ausnahme der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15, bis zum 31.03.2021 verlängert.

Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 (Brexit) ist ebenfalls beabsichtigt. Da diese Allgemeine Genehmigung aber erst zum 01.01.2021 in Kraft tritt, ist eine Verlängerung zum jetzigen Zeitpunkt nicht geboten, zumal die Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland noch andauern. Auch eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28 ist nicht erforderlich, da diese Allgemeine Genehmigung bereits bis zum 31.03.2021 gilt.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle