Spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen wouros Außenwirtschaft 19. Februar 202019. Februar 2020Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 1183/2005Die Verordnung über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, steht zum Download bereit.Quelle: Zoll.de