Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Verteilerkasten für Leistungsschalter
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 205. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020:
Warenbeschreibung:
Verteilerkasten für Leistungsschalter
Diese Kästen (kleine Schränke) bestehen aus einem Gehäuse aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel mit Sichtfenster und sind mit Anschlusselementen (Klemmleisten und/oder Erdungsschrauben) sowie Normschienen ausgerüstet.
Die Kästen sind für die Ausstattung mit Schaltern und Leistungsschaltern bestimmt. Sie werden als Stromverteilerkästen im Innenbereich von Gebäuden verwendet.
Zum Zeitpunkt der Einfuhr werden die Kästen ohne Schalter oder Leistungsschalter gestellt.
Einreihung:
Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut des KN-Codes 8538 10 00 als „Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Position 8537, nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet“ in den KN-Code 8538 10 00 einzureihen.
Begründung:
Die Ware entspricht den Bestimmungen der HS-Erläuterungen zu Position 8538, da sie eindeutig als Teil von Schalttafeln erkennbar ist. Darüber hinaus entspricht die Einreihung in die HS-Unterposition 8538 10 dem HS-Einreihungsavis zu Unterposition 8538 10 Nr. 3) zur Einreihung eines nicht zusammengesetzten Schaltschranks, der zur Verwendung in Innenräumen für die Energieverteilung geeignet ist und keine elektronischen oder Telekommunikationsgeräte enthält.
Die Verteilerkästen für Leistungsschalter weisen andere objektive Merkmale auf als die sog. Verbindungskästen.
Verbindungskästen bestehen aus Gehäusen, die intern mit Klemmen oder anderen Vorrichtungen für den Anschluss elektrischer Drähte ausgestattet sind. Verbindungskästen mit elektrischen Geräten zum Anschließen von elektrischen Stromkreisen werden in die Position 8536 eingereiht. Verbindungskästen, die nicht mit elektrischen Verbindungseinrichtungen oder entsprechenden Vorkehrungen ausgestattet sind, sind ausgeschlossen und nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen.
Verteilerkästen für Leistungsschalter, die mit elektrischen Geräten ausgestattet sind (Leistungsschalter und andere Schalter) würden als kleine Schränke für die Stromverteilung in Gebäuden in die Position 8537 eingereiht werden (siehe HS-Erläuterungen zu Position 8537). Angesichts der Tatsache, dass die betreffenden Schränke nicht mit Leistungsschaltern ausgerüstet sind und unter Berücksichtigung ihrer objektiven Merkmale (äußere und innere Beschaffenheit sowie Metallschienen für den Einbau von Leistungsschaltern) handelt es sich um Schränke, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8537 bestimmt sind. Sie sind eindeutig als Teile von Geräten der Position 8537 (Teile von Schränken für die Stromverteilung) erkennbar.
(Stand: 09.04.2020)
Quelle: Zoll.de






