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Urteil des EuGH vom 25. Februar 2026 in der Rechtssache T-69/25: Begriff „Warenzusammenstellung“
Urteil des EuGH vom 25. Februar 2026 in der Rechtssache T-69/25
Tenor:
Der Begriff „Warenzusammenstellung“ im Sinne von Anmerkung 3 zu Abschnitt VI von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Kapselsystem darunter fällt, das aus zwei Bestandteilen – Legierungspulver und flüssigem Quecksilber – zur Mischung von Silberamalgamzahnfüllungen besteht, die in zwei getrennte Kammern eingefüllt sind, die sich nicht trennen lassen, ohne die sie umschließende Kapsel zu zerstören.
(Stand: 04.03.2026)
Quelle: Zoll.de






