Ukrainekrise: Übersiedlungsgut

Übersiedlungsgut, das aus der Ukraine in die EU eingeführt wird, ist von den Einfuhrabgaben befreit.

Zum Übersiedlungsgut zählen auch gewerblich genutzte Gegenstände und Nutzfahrzeuge. Es muss keine Sicherheit geleistet werden. Grundsätzlich können alle Waren mündlich angemeldet werden.
Nur Gegenstände, deren Warenwert über 5.000 Euro liegt, und Kraftfahrzeuge müssen schriftlich mit dem Formular 0350 (Zollanmeldung für Übersiedlungsgut) angemeldet werden.

Formular 0350
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Diese Regelungen gilt auch für Übersiedlungsgut, das aus der Ukraine nachgesandt wird.

Für Sendungen, die mit der Ukrposhta befördert werden, übernimmt die Deutsche Post AG die mündlichen Anmeldungen bei der Zollstelle. Im Anschluss werden die Sendungen direkt an den Empfänger weitergeleitet.

Nachdem die Waren als Übersiedlungsgut angemeldet worden sind, unterliegen diese keiner Zweckbindung mehr. Sie können frei über die Waren verfügen, ohne das Einfuhrabgaben gezahlt werden müssten.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie alkoholhaltige Getränke, Kaffee, Tabak und Tabakwaren sind grundsätzlich von den Einfuhrabgabenbefreiungen ausgenommen. Die folgenden Mengen an verbrauchsteuerpflichtigen Waren dürfen jedoch auf dem Landweg aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland verbracht werden:

Tabakwaren

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g / Stück)
  • 200 Zigarren und
  • 1 kg Rauchtabak (dazu gehört auch Wasserpfeifentabak)

Alkohol und alkoholhaltige Getränke

  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Sherry, Portwein, Marsala)
  • 60 Liter Schaumwein und
  • 110 Liter Bier

Kaffee

  • 10 kg Kaffee und
  • 10 kg kaffeehaltige Waren

Sollten Sie Fragen, etwas nicht verstanden oder Probleme beim Ausfüllen des Formulars haben, helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen an den Zollämtern gerne weiter.

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Fragen und Antworten zu Fahrzeugen von aus der Ukraine Geflüchteten

Ich bin aus der Ukraine mit meinem Personenkraftwagen (Pkw) geflüchtet. Muss das Fahrzeug (und meine mitgebrachten Waren) beim Zoll angemeldet werden?

Das zollrechtliche Verfahren hängt hierbei von der beabsichtigten Verwendung des Fahrzeugs ab. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

Quelle: Zoll.de