Ukraine tritt Übereinkommen über gemeinsames Versandverfahren bei

Am sogenannten New Computerised Transit System (NCTS) nehmen alle EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, San Marino, Andorra und die Vertragsstaaten des Übereinkommens teil.

Seit dem 1. Oktober 2022 ist nun auch die Ukraine Vertragspartei des gemeinsamen Übereinkommens NCTS.

Das bedeutet, dass Unternehmen ab sofort mit der T1-Anmeldung Waren aus der EU in die Ukraine (und umgekehrt) ohne zusätzliche Neuanmeldung für den internen Versand transportieren können und die Sicherheitszahlung der Zollgebühren vom Absender gestellt wird. Unternehmen können eine einzige Zollanmeldung und ein Verwaltungsdokument verwenden, wenn sie Fracht von überall in Europa in die Ukraine und zurück transportieren und dabei mehrere Grenzen innerhalb der europäischen Zone (und EFTA) überqueren.

Um das neue Versandverfahren nutzen zu können, müssen Unternehmen lediglich bei den Zollbehörden registriert sein. Dann können sie im nächsten Schritt zwischen zwei Systemen für den Warentransport wählen:

  • NCTS – Anmeldung T1 (Versandanmeldung): In diesem Fall erfolgt die Anmeldung in Form einer E-Mail, die an die Zollstelle gesendet wird, in deren Tätigkeitsgebiet die Warendurchfuhr beginnt.
  • Nationales Versandkontrollsystem – EE-Anmeldung (vorläufige Zollanmeldung).

Zoll.de