Türkei – Zoll für Aluminium in Rohform bei Einfuhren aus der Türkei

Die Türkei hat für Aluminium in Rohform (Zollposition 7601) eine autonome Zollbegünstigung eingeführt, so dass türkische Importeure für diese Rohformen keinen (oder nur einen ermäßigten) Zoll bei Einfuhren aus Drittländern bezahlen müssen.

Dies verstößt nach Auffassung der EU-Kommission gegen das Abkommen mit der Türkei, so dass für die aus der Türkei eingeführten Folgeprodukte (und erst recht für die durchgehandelten Rohformen) bei der Einfuhr in die EU auch dann Zoll erhoben werden muss, wenn der türkische Lieferant eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ausgestellt hat.

Nach Informationen ist dies in einem „Gemischten Ausschuss“ bei der EU diskutiert, vom türkischen Vertreter aber nicht zur Kenntnis genommen worden.

Aufgrund dieser Tatsache hat die EU-Kommission eine so genannte „Risikoinformation“ an die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten übermittelt.

Es besteht daher die Gefahr, dass die deutsche Zollbehörde die Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. überprüfen lässt. Sollte sich dabei herausstellen, dass Ihr Lieferant zollfrei importierte Rohformen zur Herstellung der gelieferten Produkte verwendet hat, müssen Sie damit rechnen, dass die A.TR. widerrufen und der Zoll nacherhoben wird.

Quelle: IHK