Tragbares elektromechanisches Handgerät für die Hautpflege – 8509 80 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/530 DER KOMMISSION  vom 22. März 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur. Amtsblatt der Europäischen Union L 106/49 vom 26.3.2021 

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung

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(2)

(3)

Ein tragbares elektromechanisches Handgerät für die Hautpflege. Das Gerät ist oval geformt und seine Maße betragen etwa 75 × 80 × 30 mm. Es hat ein wasserdichtes Gehäuse und einen eingebauten Elektromotor, der Vibrationen erzeugt (sogenannte Sonic Pulsations).

Die Außenfläche des Geräts besteht aus Silikon; auf beiden Seiten sind hypoallergene Silikonbürsten angebracht. Die Oberfläche des Geräts ist in drei Zonen unterteilt; in jeder der Zonen sind die Noppen der Bürsten unterschiedlich dick. An der Vorderseite des Geräts sind die Ein- und Ausschalttaste sowie die Taste zur Steuerung der Pulsationsintensität angebracht.

Die Ware ist zur Reinigung der Gesichtshaut unter Verwendung eines Hautreinigungsmittels und vibrierender Bürsten bestimmt. Bei der Reinigung der Haut findet als zusätzlicher Effekt eine Gesichtsmassage statt, die durch die Pulsationen bewirkt wird.

Die Ware ist von einer üblicherweise im Haushalt, z. B. auf Reisen, verwendeten Art.

8509 80 00

Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI in Verbindung mit Anmerkung 3 zu Kapitel 90, Anmerkung 4b) zu Kapitel 85 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8509 und 8509 80 00 .

Das Gerät erfüllt sowohl die Funktion eines Haushaltsgeräts zur Gesichtsreinigung (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8509 , erster Absatz) als auch eine Massagefunktion, wobei diese nur eine Zusatzfunktion darstellt. Gemäß Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI sind Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen. Eine Einreihung in die Position 9019 als Massageapparat ist somit ausgeschlossen.

Daher ist das Gerät als elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor in den KN-Code 8509 80 00 einzureihen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021