Terrorismusbekämpfung – Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001

Vorübergehende Aussetzung der Maßnahmen gegenüber der FARC

Verordnung (EU) 2016/1710 des Rates vom 27. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus; ABl. L 259 I vom 27.9.2016, S. 1.

Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2016/1711 zur Aussetzung der Maßnahmen gegenüber der FARC in Unionsrecht.
Die Verordnungsänderung ist am 27.9.2016 in Kraft getreten.

Beschluss (GASP) 2016/1711 des Rates vom 27. September 2016 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus; ABl. L 259 I vom 27.9.2016, S. 3.

Angesichts des in Kolumbien vereinbarten Friedensabkommens werden die Maßnahmen gegenüber „Fuerzas armadas revolucionarias de Colombia” — „FARC” (Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) vorbehaltlich einer speziellen Überprüfung durch den Rat nach sechs Monaten, ausgesetzt.
Der Beschluss ist am 27.9.2016 in Kraft getreten.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt