Warenverkehr mit Ländern, die am Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) teilnehmen

Streichung von Indonesien bzw. São Tomé und Príncipe aus Anhängen der APS-Verordnung

Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1951 der Kommission vom 29. September 2025 zur Änderung der Anhänge II, IV und VII der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats wurde im Amtsblatt (EU) L/2025/1951 am 9. Dezember 2025 veröffentlicht.

Damit wird Indonesien mit Wirkung vom 1. Januar 2027 aus Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gestrichen.

Anhang II beinhaltet die Liste von APS-begünstigten Ländern, die nach der allgemeinen Regelung nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe a begünstigt sind.

Aus dem Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 wird São Tomé und Príncipe mit Wirkung vom 1. Januar 2029 gestrichen.

Anhang IV beinhaltet die Liste der Länder, die nach der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe c begünstigt sind.

Quelle: Zoll.de

Warenverkehr mit Ländern, die am Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) teilnehmen

Aussetzung der APS+-Zollpräferenzen für Einfuhren von Ethanol mit Ursprung in Pakistan

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 20. Juni 2025 im Amtsblatt (EU) L/2025/1206 die Durchführungsverordnung vom 19. Juni 2025 über die Aussetzung der APS+ – Zollpräferenzen für Einfuhren von Ethanol mit Ursprung in Pakistan.

Für den Zeitraum von zwei Jahren wird die Präferenz für Einfuhren aus Pakistan für Ethanol, das derzeit in die KN-Codes ex 2207 10 und ex 2207 20 eingereiht ist, ausgesetzt. Weiterlesen