Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Warenverkehr mit Chile
Mit dem Interims-Handelsabkommen werden ab 1. Februar 2025 die Ursprungsregeln des bisherigen Assoziierungsabkommens ersetzt.
Datum: 29.01.2025Thema: WuPDieses Interims-Handelsabkommen (ITA) wird am 1. Februar 2025 in Kraft treten. Die Ursprungsregeln sind in Kapitel 3 enthalten und entsprechen in weiten Teilen denen der modernen Freihandelsabkommen wie z.B. zwischen der EU und Neuseeland.






