Warenverkehr mit Chile

Mit dem Interims-Handelsabkommen werden ab 1. Februar 2025 die Ursprungsregeln des bisherigen Assoziierungsabkommens ersetzt.

Datum: 29.01.2025Thema: WuPDieses Interims-Handelsabkommen (ITA) wird am 1. Februar 2025 in Kraft treten. Die Ursprungsregeln sind in Kapitel 3 enthalten und entsprechen in weiten Teilen denen der modernen Freihandelsabkommen wie z.B. zwischen der EU und Neuseeland.

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