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USA setzen De-minimis-Grenze aus – Neue Zollpflicht für Kleinsendungen
Die US-Regierung hat mit einem neuen Executive Order (verabschiedet am 30. Juli 2025) weitreichende Änderungen im amerikanischen Zollrecht vorgenommen. Ab dem 29. August 2025 wird die zollfreie Einfuhrgrenze für Kleinsendungen (sog. de minimis unter $800) – mit wenigen Ausnahmen – faktisch abgeschafft.
Was ändert sich konkret?
– Aussetzung der De-minimis-Regel nach 19 U.S.C. 1321(a)(2)(C) für nahezu alle Einfuhren (mit Ausnahme bestimmter Postsendungen): Ab dem 29. August 2025 sind alle Waren – unabhängig vom Warenwert oder Ursprungsland – grundsätzlich zollpflichtig.
– Spezialregel für internationale Postsendungen: Für Postpakete bleibt die Zollfreiheit nur teilweise erhalten. Sie unterliegen neuen, pauschalen oder wertbezogenen Zollsätzen, je nach Ursprungsland.
– Zolltarif auf Grundlage von IEEPA-Tarifen (Sicherheitsrecht):
* Länder mit <16 % Tarif: $80/Paket
* Länder mit 16–25 % Tarif: $160/Paket
* Länder mit >25 % Tarif: $200/Paket
– Verpflichtende Zollanmeldung im ACE-System (für nicht-postalische Sendungen): Ab diesem Datum muss auch für Kleinsendungen unter $800 ein formeller Zollantrag eingereicht werden – inklusive Importbond-Pflicht für Spediteure.
Quelle:
Executive Order: Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries






