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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: broschierte Papierhefte – Tarifposition 4902
Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1 August 2025 in der Rechtssache C‑375/24 (Keesing Deutschland):
Die Tarifposition 4902 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der Kommission vom 11. Oktober 2018 geänderten Fassung
ist dahin auszulegen,
dass als broschierte Papierhefte beschriebene Waren, die hauptsächlich gedruckte Sudoku-Rätsel enthalten, bei denen bereits einige Zahlen aus der Reihe von 1 bis 9 in ein Gittermuster eingetragen und die übrigen Zahlen in bestimmter Reihenfolge einzutragen sind, und die alle acht Wochenerscheinen, unter diese Position fallen.
(Stand: 13.08.2025)
Quelle: Zoll.de






