Bosnien und Herzegowina: EU verlängert Sanktionsrahmen bis 31. März 2027

Beschluss (EU) 2026/763 des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L, 30.03.2026). Ergänzende Quelle: Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 30. März 2026.

Der Rat der Europäischen Union hat den bestehenden unionsrechtlichen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegenüber Bosnien und Herzegowina verlängert. Mit dem Beschluss (EU) 2026/763 wird die Geltungsdauer des zugrunde liegenden Beschlusses 2011/173/GASP bis zum 31. März 2027 verlängert.

Der Rechtsakt selbst enthält keine neuen Einzelmaßnahmen, sondern stellt sicher, dass die Europäische Union weiterhin in der Lage ist, gezielte restriktive Maßnahmen zu verhängen.

Laut der begleitenden Pressemitteilung des Rates können solche Maßnahmen insbesondere umfassen:

  • Einfrieren von Vermögenswerten
  • Verbot der Bereitstellung von Geldern
  • Einreiseverbote in die Europäische Union

Diese Maßnahmen richten sich gegen Personen und Organisationen, deren Handlungen die Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder verfassungsmäßige Ordnung von Bosnien und Herzegowina untergraben oder die Sicherheit des Landes gefährden.

Aktuell unterliegen jedoch keine Personen oder Organisationen restriktiven Maßnahmen auf Grundlage dieses Rahmens. Die Verlängerung dient somit in erster Linie der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der EU.

Der Rat betont zudem, dass er die Entwicklungen in Bosnien und Herzegowina weiterhin aufmerksam verfolgt und bei Bedarf alle verfügbaren Instrumente einsetzen kann. Gleichzeitig wird die EU-Perspektive des Landes als souveräner Gesamtstaat ausdrücklich unterstützt. Weiterlesen