EU aktualisiert harmonisierte Normen für Funkanlagen

Die Europäische Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2003 die Liste der harmonisierten Normen für Funkanlagen aktualisiert. Betroffen sind unter anderem Funkortungsgeräte, Basisstationen für die zellulare Kommunikation, Ultraweitbandgeräte (UWB), feste Funksysteme, Tankfüllstandsradare, Verstärker, aktive Antennen und Anlagen der Flugverkehrskontrolle.

Wouros & Partner weist betroffene Unternehmen darauf hin, die für ihre Produkte verwendeten harmonisierten Normen zu überprüfen.

Was ist geregelt?

Der Beschluss ändert den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2191 über harmonisierte Normen zur Unterstützung der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU.

Neu beziehungsweise in aktualisierter Fassung aufgenommen werden verschiedene Normen von ETSI und CENELEC. Die Anwendung veröffentlichter harmonisierter Normen kann eine Konformitätsvermutung hinsichtlich der von der jeweiligen Norm erfassten grundlegenden Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie begründen.

Bei einzelnen Normen gelten allerdings ausdrückliche Einschränkungen. Dies betrifft insbesondere EN 301 489-5 V2.3.1, EN 301 489-13 V2.1.1 und EN 301 489-50 V2.4.1.

Wen betrifft das?

Betroffen sind insbesondere Hersteller und andere Wirtschaftsakteure, die entsprechende Funkanlagen in der Europäischen Union bereitstellen und bei der Konformitätsbewertung harmonisierte Normen anwenden.

Fristen und Geltung

Der Durchführungsbeschluss ist am 7. September 2026 in Kraft getreten.

Für die Streichung bestimmter bisheriger Normreferenzen gilt eine Übergangsfrist bis zum 7. März 2028. Damit erhalten Hersteller Zeit, notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Was ist zu tun?

Unternehmen sollten prüfen, ob für ihre Funkanlagen bisherige Normfassungen verwendet werden, die durch neue Fassungen ersetzt werden. Dabei sind auch die ausdrücklich festgelegten Einschränkungen der Konformitätsvermutung zu beachten.

Erforderlichenfalls sind Prüfungen, technische Dokumentationen und Konformitätsbewertungen an die aktualisierten Normen anzupassen.

Quelle: Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2003 der Kommission vom 4. September 2026, ABl. L vom 7. September 2026.

Rechtlicher Hinweis: Maßgeblich ist die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung. Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts ist gemäß Verordnung (EU) Nr. 216/2013 verbindlich.